Die Unfallversicherung ist grundsätzlich Sache der Eltern (obligatorische Grundversicherung der Krankenkasse).
Die Unfallversicherung ist grundsätzlich Sache der Eltern (obligatorische Grundversicherung der Krankenkasse).
Die Eltern werden rechtzeitig über Stundenplanänderungen und spezielle Anlässe informiert. Bei kurzfristigen Unterrichtsausfällen werden bei Bedarf schulhausinterne Betreuungsmöglichkeiten angeboten.
Für die Organisation von Betreuungsmöglichkeiten bei kurzfristigem Unterrichtsausfall ist die zuständige Schulleitung verantwortlich.
Gemäss Schulgesetz sind die Schülerinnen und Schüler zu regelmässigem Schulbesuch verpflichtet. Unvorhersehbare Absenzen infolge familiärer Ereignisse (z.B. bei Krankheit/Unfall/Todesfall usw.) müssen den Lehrpersonen gegenüber gemeldet werden. Darüber hinaus treten im schulischen Alltag spezielle Familiensituationen auf, für welche mit schriftlichem Gesuch Urlaub beantragt werden kann. Der Urlaubsbezug bei vorhersehbaren Ereignissen während der regulären Unterrichtszeit ist im Schulgesetz und der Verordnung Volksschule geregelt.