Das Mitbringen und Konsumieren von Raucherwaren, Alkohol und anderen Drogen ist auf dem ganzen Schulareal verboten. Dieses Verbot gilt auch für Lager, Exkursionen und Schulreisen.
Das Mitbringen und Konsumieren von Raucherwaren, Alkohol und anderen Drogen ist auf dem ganzen Schulareal verboten. Dieses Verbot gilt auch für Lager, Exkursionen und Schulreisen.
Die Nutzung durch die Schule hat Vorrang vor der Nutzung durch die Vereine. Ausserhalb der regulären Unterrichtszeiten können Spezialräume durch Vereine und andere Körperschaften zur Durchführung von Trainings, Proben und Kursen überlassen werden. Ortsansässige Vereine haben dabei Vorrang vor Auswärtigen.
Reglement zur Benutzung von Sportanlagen
Die Schulverwaltung erteilt Ihnen gerne Auskunft über die Nutzungsbedingungen und allfällige Kosten.
Wir bitten die Eltern, alle Probleme, welche den Unterricht, die Schülerinnen und Schüler oder die Lehrpersonen betreffen, rasch und direkt mit den involvierten Lehrpersonen zu besprechen.
Wenn keine Lösung erarbeitet werden kann, wird die zuständige Schulleitung zur Moderation hinzugezogen.
Für schriftliche Beschwerden gelten die Richtlinien zum Umgang mit Rückmeldungen und Beschwerden.