Die Eltern sind für den regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich und müssen allfällige Absenzen den Lehrpersonen mitteilen (auch bei Wahlfächern, Spezialwochen und Lagern). Die Lehrpersonen klären jeweils zu Beginn eines Schuljahres mögliche Kommunikationswege.
Bei längerer Krankheit kann die Schule ein Arztzeugnis verlangen.
Die Schulpflege kann bei unentschuldigten Absenzen Bussen aussprechen.
Das letzte Aentefescht beider Entfelden fand Ende des Schuljahres 10/11 in Oberentfelden statt. Das nächste Aentfescht findet leider erst wieder in drei Jahren (in Unterentfelden) statt.
Möchten Sie in Erinnerungen schwelgen?
Dann folgen Sie bitte untenstehendem Link.
Das Mitbringen und Konsumieren von Raucherwaren, Alkohol und anderen Drogen ist auf dem ganzen Schulareal verboten. Dieses Verbot gilt auch für Lager, Exkursionen und Schulreisen.
Sie sind neu zugezogen?
Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sekretariat auf.
Die Aufgabenhilfe ist ein Angebot für die Schülerinnen und Schüler der Unter- und Mittelstufe. Im Regelfall werden zwei Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht der Aufgabenhelferin bei der Erledigung ihrer Hausaufgaben unterstützt. Die Aufgabenhilfe findet normalerweise bei den Aufgabenhelferinnen zu Hause statt.
Das Lernatelier hingegen ist ein Angebot für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1. Diese werden in Vierer- bis Fünfergruppen durch ausgebildete (oder in Ausbildung stehende) Lehrpersonen im Erledigen der Hausaufgaben, in der Vorbereitung auf Lernkontrollen und im Aneignen von Lernstrategien unterstützt. Die Lernatelierstunden finden in Schulzimmern statt.
Die Aufgabenhilfe wird zu zwei Dritteln durch Elternbeiträge und zu einem Drittel durch die Schule Entfelden, das Lernatelier hingegen weitgehend durch Elternbeiträge finanziert.
Wenn mehrere Kinder einer Familie diese schulischen Angebote besuchen, wird ein Geschwisterrabatt gewährt. In Härtefällen kann ein Sozialrabatt beantragt werden (bitte aktuellen Steuerausweis beilegen). Geschwister- und Sozialrabatt können nicht kumuliert werden.
Beachten Sie bitte die untenstehenden Dokumente.
Für die Anmeldung ins Lernatelier nehmen Sie bitte Kontakt mit der Klassenlehrperson auf.
Wenn eine Schülerin oder ein Schüler aus besonderen Gründen eine auswärtige Schule besuchen soll/muss, sind bestimmte Verfahren einzuhalten.
Bevor die Schulpflege über ein eingegangenes Gesuch befinden kann, müssen alle innerschulischen Massnahmen geprüft und ausgeschöpft worden sein.
Wenn Sie eine auswärtige Beschulung ins Auge fassen, dann nehmen Sie bitte mit der zuständigen Schulleitung Kontakt auf.