| Kreisschulrat | Funktion | Ort |
|---|---|---|
| Aranyi Dieter | Oberentfelden | |
| Heuri Urs | Präsident | Oberentfelden |
| Huckele Petra | Büromitglied | Oberentfelden |
| Ursprung Ruth | Gemeinderätin | Unterentfelden |
| Herzig Marianne | Vize-Präsidentin | Unterentfelden |
| Bircher Markus | Gemeinderat | Oberentfelden |
| Gammeter Monique | Oberentfelden | |
| Hua-Lehmann Irène | Oberentfelden | |
| Schärer-Meier Monika | Oberentfelden | |
| Schweizer Ernst | Oberentfelden | |
| Tschannen Hansjürg | Oberentfelden | |
| Veil Thomas | Oberentfelden | |
| Boxler Claudia | Unterentfelden | |
| Gisi Marco | Unterentfelden | |
| Hausmann Jacqueline | Unterentfelden | |
| Suter Reto | Unterentfelden | |
| Weber Brigitte | Unterentfelden |
Auftrag
Der Kreisschulrat der Schule Entfelden (KSR) ist die Abgeordnetenversammlung aller Stimmberechtigten der Schulverbandsgemeinden Ober- und Unterentfelden (zu vergleichen mit einem Einwohnerrat in Städten oder grösseren Gemeinden).
Der KSR ist das gemeinsame Organ der Verbandsgemeinden, das die wesentlichen Entscheide der Schulpflege zur Führung der Schule trägt. Dem Kreisschulrat fallen unter anderem folgende Aufgaben zu:
- Festsetzung der Zahl der Mitglieder und Wahl der Kreisschulpflege
- Festlegung der Schulorte der Schulstufen
- Verabschiedung des Budgets und Genehmigung der Jahresrechnung sowie des Rechenschaftsberichtes
- Bewilligung von Ausgaben für Bau und Unterhalt der Schulanlagen
- Erlass von Reglementen, in welchen Gebühren und Beiträge festgelegt werden
Organisation
Der Kreisschulrat besteht aus Vertretern der Mitgliedergemeinden, wobei jeder Gemeinde pro 750 Einwohner ein Vertreter zusteht. Zurzeit umfasst der KSR 18 Mitglieder (11 aus OE, 7 aus UE).
Die Gemeinderäte der Verbandsgemeinden delegieren je eines ihrer Mitglieder in den KSR. Die 16 anderen Kreisschulratsmitglieder werden vom Volk gewählt. Die Amtsperiode des Rates dauert vier Jahre (die laufende Periode endet 2013).
Der Kreisschulrat konstituiert sich selbst, wobei Präsident und Vizepräsident nicht der gleichen Verbandsgemeinde angehören dürfen. Dem Rat steht das dreiköpfige Büro vor:
Name | Funktion |
|---|---|
Urs Heuri | Präsident |
Marianne Herzig | Vizepräsidentin |
Petra Huckele | Mitglied |
Die Verhandlungen des Kreisschulrates sind öffentlich und finden jeweils zwei- bis dreimal jährlich in der Aula des Oberstufenschulhauses in Oberentfelden statt. Die Sitzungstermine werden mindestens 20 Tage vorher publiziert.
Über die Verhandlungen und Beschlüsse des Kreisschulrates wird ein Protokoll geführt. Voranschläge, Rechnungen, Rechenschaftsberichte und Protokolle werden jeweils in den Verbandsgemeinden öffentlich aufgelegt.
Referendum und Initiativrecht
Sämtliche Beschlüsse des Kreisschulrates unterliegen dem fakultativen Referendum, d.h. sie müssen zur Urnenabstimmung gelangen, wenn mindestens ein Zehntel der Stimmberechtigten dies verlangt.
Obligatorisch zur Abstimmung gelangen:
a) Änderungen der Satzungen, soweit sich daraus finanzielle Konsequenzen ergeben.
b) Beschlüsse, die eine einmalige Ausgabe von mehr als Fr. 1'000'000.- oder jährlich wiederkehrende Ausgaben von mehr als Fr. 150'000.- zur Folge haben.
Ebenso besteht für die StimmbürgerInnen ein Initiativrecht. Ein Zehntel der Stimmberechtigten kann in Form einer allgemeinen Anregung oder eines ausgearbeiteten Entwurfes die Behandlung von Themen beim Präsidenten des Kreisschulrates verlangen.
Detailliertere Informationen entnehmen Sie bitte den Satzungen und des Geschäftsreglementes des KSR. Diese finden Sie rechts in der Box "Dokumente zum KSR".

