HomeInformationenOrganisation: Kreisschulrat
Informationen
Kreisschulrat
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Kreisschulrat Ort
Aranyi Dieter Oberentfelden
Heuri Urs Oberentfelden
Huckele Petra Oberentfelden
Ursprung Ruth Unterentfelden
Herzig Marianne Unterentfelden
Bircher Markus Oberentfelden
Gammeter Monique Oberentfelden
Hua-Lehmann Irène Oberentfelden
Schärer-Meier Monika Oberentfelden
Schweizer Ernst Oberentfelden
Tschannen Hansjürg Oberentfelden
Veil Thomas Oberentfelden
Boxler Claudia Unterentfelden
Gisi Marco Unterentfelden
Hausmann Jacqueline Unterentfelden
Suter Reto Unterentfelden
Weber Brigitte Unterentfelden

Auftrag

Der Kreisschulrat der Schule Entfelden (KSR) ist die Abgeordnetenversammlung aller Stimmberechtigten der Schulverbandsgemeinden Ober- und Unterentfelden (zu vergleichen mit einem Einwohnerrat in Städten oder grösseren Gemeinden).

Der KSR ist das gemeinsame Organ der Verbandsgemeinden, das die wesentlichen Entscheide der Schulpflege zur Führung der Schule trägt. Dem Kreisschulrat fallen unter anderem folgende Aufgaben zu:

  • Festsetzung der Zahl der Mitglieder und Wahl der Kreisschulpflege
  • Festlegung der Schulorte der Schulstufen
  • Verabschiedung des Budgets und Genehmigung der Jahresrechnung sowie des Rechenschaftsberichtes
  • Bewilligung von Ausgaben für Bau und Unterhalt der Schulanlagen
  • Erlass von Reglementen, in welchen Gebühren und Beiträge festgelegt werden

Organisation

Der Kreisschulrat besteht aus Vertretern der Mitgliedergemeinden, wobei jeder Gemeinde pro 750 Einwohner ein Vertreter zusteht. Zurzeit umfasst der KSR 18 Mitglieder (11 aus OE, 7 aus UE).

Die Gemeinderäte der Verbandsgemeinden delegieren je eines ihrer Mit­glieder in den KSR. Die 16 anderen Kreisschulratsmitglieder werden vom Volk gewählt. Die Amtsperiode des Rates dauert vier Jahre (die laufende Periode endet 2013).

Der Kreisschulrat konstituiert sich selbst, wobei Präsident und Vizepräsident nicht der gleichen Verbandsgemeinde angehören dürfen. Dem Rat steht das dreiköpfige Büro vor:

Name

Funktion

Urs Heuri

Präsident

Marianne Herzig

Vizepräsidentin

Petra Huckele

Mitglied

 

Die Verhandlungen des Kreisschulrates sind öffentlich und finden jeweils zwei- bis dreimal jährlich in der Aula des Oberstufenschulhauses in Oberentfelden statt. Die Sitzungstermine werden mindestens 20 Tage vorher publiziert.

Über die Verhandlungen und Beschlüsse des Kreisschulrates wird ein Protokoll ge­führt. Voranschläge, Rechnungen, Rechenschaftsberichte und Protokolle werden jeweils in den Ver­bandsgemeinden öffentlich aufgelegt.

Referendum und Initiativrecht

Sämtliche Beschlüsse des Kreisschulrates unterliegen dem fakultativen Referendum, d.h. sie müssen zur Ur­nenabstimmung gelangen, wenn mindestens ein Zehntel der Stimmberech­tigten dies verlangt.

Obligatorisch zur Abstimmung gelangen:

a) Änderungen der Satzungen, soweit sich daraus finanzielle Konsequenzen erge­ben.

b) Beschlüsse, die eine einmalige Ausgabe von mehr als Fr. 1'000'000.- oder jähr­lich wiederkehrende Ausgaben von mehr als Fr. 150'000.- zur Folge haben.

Ebenso besteht für die StimmbürgerInnen ein Initiativrecht. Ein Zehntel der Stimmberechtigten kann in Form einer allgemeinen Anregung oder eines ausgearbeiteten Entwurfes die Behandlung von Themen beim Präsidenten des Kreisschulrates verlangen.

Detailliertere Informationen entnehmen Sie bitte den Satzungen und des Geschäftsreglementes des KSR. Diese finden Sie rechts in der Box  "Dokumente zum KSR".

Gesetzliche Grundlagen

Information

nächste Sitzungen des Kreisschulrats

14. September 2011 (Budget 2012)

22. Februar 2012 (ausserordentliche Sitzung)

09. Mai 2012 (Rechnung 2011)

12. September 2012 (Budget 2013)

News

31. Januar 2012

Bulletin Februar 2012

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15. November 2011

Erzählnacht 2011

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11. November 2011

Lichterumzug 2011

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Weitere Meldungen